Dienstradleasing
Dienstradleasing ist eine der innovativen Erfolgsgeschichten der Mobilitätsbranche. Hierbei können Beschäftigte ihr über den Arbeitgeber beziehen. Es hat sich innerhalb von 10 Jahren zu einem der Grundpfeiler betrieblicher Mobilität entwickelt. Über 200.000 Arbeitgeber bundesweit bieten Dienstradleasing an, zahlreiche Bundesländer, hunderte Kommunen und über 70 % der DAX-Konzerne. Pro Jahr kommen mittlerweile knapp eine Million neue Diensträder auf deutsche Straßen. Für Unternehmen ist das Dienstradleasing ein attraktives Angebot, um Mitarbeitende zu binden, Fachkräfte zu gewinnen, die Gesundheit der Beschäftigten zu verbessern und ihre betrieblichen Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen.
Der deutsche Dienstradleasing-Markt 2019-2023. Eine Studie von Zukunft Fahrrad und Deloitte
Steuerliche Förderung
Auch für die Beschäftigten hat das Dienstradleasing viele Vorteile. Es macht hochwertige Fahrräder erschwinglich, die Hürde zum Umstieg auf das Rad wird somit verringert. Die Finanzierung erfolgt entweder über das Modell der Gehaltsumwandlung oder als Gehaltsextra. Bei der Gehaltsumwandlung zahlen Angestellte die monatliche Rate für das Rad von ihrem Bruttolohn. Viele Unternehmen bezuschussen die Rate zusätzlich. Der geldwerte Vorteil, der durch die private Nutzung des Rads entsteht, wird nach der 0,25 %-Regel versteuert, d.h. die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) wird geviertelt und abgerundet. 1% dieses abgerundeten Viertels wird dann als geldwerter Vorteil zum Gehaltsbrutto hinzugerechnet und versteuert. Beim Dienstrad als Gehaltsextra übernimmt das Unternehmen die monatliche Rate und zahlt diese zusätzlich zum Gehalt. Bei dieser Variante ist die private Nutzung komplett steuerfrei. Wir das Dienstrad nach dem Ende der Leasinglaufzeit übernommen, so entsteht ebenfalls ein geldwerter Vorteil. Diese Kosten übernehmen die Dienstradleasing-Anbieter.
Dienstradleasing per Gehaltsumwandlung ins Einkommensteuergesetz
Der Wachstumsdynamik des Dienstradleasings steht seit Beginn allerdings eine Hürde im Weg: Zwar wurde im Jahr 2012 die vom Dienstwagen bekannte 1 %-Regel auf das Dienstrad übertragen. Allerdings nur per Erlass der Landesfinanzministerien und nicht auf gleicher Ebene im Einkommensteuergesetz. Daraus folgende steuerliche Detailregelungen werden deshalb vom Dienstwagen abgeleitet, was in der Praxis regelmäßig zu Problemen führt. 2012 war der Erlass eine pragmatische Lösung für einen Nischenmarkt. Dieser ist seitdem allerdings enorm gewachsen und stellt heute einem Milliardenmarkt dar. Die steuerliche Gestaltung betrifft mittlerweile mehrere Millionen Diensträder bundesweit und die Steuerabteilungen der meisten Unternehmen. Dieser veränderten Bedeutung sollte auch der Gesetzgeber Rechnung tragen. Es ist Zeit für eine eigenständige Regelung für Diensträder im Einkommensteuer-gesetz. Diese würde mehr Rechtssicherheit, Klarheit und Einfachheit für die Nutzung von Diensträdern schaffen.
Versicherungen
Der Erfolg des Dienstradleasings hat durch den vermehrten Absatz hochpreisiger Räder auch in anderen Segmenten der Fahrradbranche für einen Aufschwung gesorgt. Mit der wachsenden Bedeutung des Fahrrads steigt auch das Angebot an passenden Versicherungsleistungen. Der Markt für spezialisierte Fahrrad- und E-Bike-Versicherungen hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt. Getrieben durch die Beliebtheit von hochwertigen Fahrrädern E-Bikes, ist auch das Bedürfnis nach umfassendem Schutz gestiegen.
Moderne Fahrradversicherungen bieten heute weit mehr als nur Diebstahlschutz: Auch Verschleiß, Vandalismus, Akku-Defekte und Elektronikschäden sowie Pick-up-Services im Pannenfall werden von den spezialisierten Policen abgedeckt.
Gebrauchtmarkt: Refurbished Bikes
Auch der Gebrauchtmarkt von Fahrrädern aller Art profitiert vom wachsenden Fahrradmarkt und hat sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt und professionalisiert. Treiber sind hier unter anderem die Dienstradleasing-Rückläufer, also Fahrräder, die nach 36 Monaten Leasinglaufzeit zurückgegeben werden.
Neben dem traditionellen Fahrrad-Gebrauchtmarkt wie Online-Marktplätze oder Flohmärkte, gibt es mittlerweile spezialisierte Anbieter, die insbesondere hochwertige Räder aller Art sorgfältig prüfen und technisch überholen, um diese dann mit Garantie und Rückgaberecht weiterzuverkaufen. Diese Anbieter von refurbished Bikes tragen dazu bei, den Fahrradmarkt nachhaltiger zu gestalten, das Vertrauen der Radfahrenden in den Zweitmarkt zu stärken und sie erleichtern den Zugang zu hochwertigen Rädern.