Kategorien
Abos & Sharing Allgemein Mitglieder Politik

Guter Jahresbeginn: Stärkere Förderung für Diensträder und ein neues Mitglied

Berlin, 17. Januar 2020

Die Länderfinanzbehörden haben die 0,25-Prozent-Regel für Dienstfahrräder und Pedelecs ab 1. Januar 2020 beschlossen.
Der BVZF begrüßt die ROLAND Schutzbrief-Versicherung als neues Mitglied.

Seit dem 1. Januar 2020 wird die Bemessungsgrundlage für Elektroräder und Dienstfahrräder noch einmal halbiert auf ein Viertel des Listenpreises, die sogenannte „0,25 Prozent-Regel“.
Ein guter Start ins Rad-Jahr 2020: Die obersten Finanzbehörden der Länder haben eine stärkere Förderung von Diensträdern beschlossen. Zunächst galt die „0,25 Prozent-Regel“ nur für Dienst-E-Autos und S‑Pedelecs und wurde durch den Beschluss auf alle Diensträder ausgeweitet. Das ist ein großer Erfolg für die Lobbyarbeit der Mitglieder im BVZF.
Für alle Angestellten, die ihr Dienstrad nach dem 31. Dezember 2018 erhalten haben, wird die Bemessungsgrundlage für den monatlich zu versteuernden geldwerten Vorteil bei privater Nutzung ab dem 1. Januar 2020 auf 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises gesenkt (bisher 0,5 Prozent). Die Regelung gilt jedoch nicht rückwirkend für das Jahr 2019.

Was bedeutet das? Eine Beispielrechnung: Für ein Dienstrad mit 2.000 Euro Bruttolistenpreis ist ein geldwerter Vorteil in Höhe von fünf Euro zu versteuern, das entspricht den genannten „0,25 Prozent“. Die Berechnung erfolgt de facto anders, kommt aber zu demselben Ergebnis: Die sogenannte Bemessungsgrundlage für die Besteuerung ist nur ein Viertel des Bruttolistenpreises, also 500 Euro. Davon wird ein Prozent versteuert.
Gegenüber der der „0,5 Prozent-Regel“ wird das Rad über die 36 Monate Leasingdauer, abhängig vom Steuersatz der Angestellten, noch einmal rund 50 Euro günstiger.

ROLAND Schutzbrief-Versicherung ist neues Mitglied im BVZF

Durch die Verbreitung von E‑Bikes werden längere Strecken mit dem Fahrrad zurückgelegt, daher stellt sich häufiger die Frage: Wie komme ich zurück, wenn mein Fahrrad 40 Kilometer von Zuhause eine Panne hat? Die ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG bietet seit einigen Jahren auch einen Fahrrad-Schutzbrief an, der bei Panne oder Unfall mit dem Fahrrad oder E‑Bike versichert.
Wasilis von Rauch, Geschäftsführer des Bundesverbands Zukunft Fahrrad (BVZF):
„Mit ROLAND Schutzbrief begrüßen wir einen großen Player aus dem Schutzbrief-Geschäft im BVZF. Schutzbriefe machen das Fahrradfahren noch sorgenfreier und sind daher ein wichtiger Baustein, Menschen zum Umsteigen aufs Fahrrad zu bewegen.“
Frank Feist, Vorstand von ROLAND Schutzbrief:
„Die Kunden unseres Fahrrad-Schutzbriefs profitieren in Notsituationen von der professionellen Hilfe unserer Mitarbeiter und sind bei einer Panne schnell wieder mobil. Die Digitalisierung ist auch hierbei nicht mehr wegzudenken. Als neues Mitglied des BVZF möchten wir uns mit anderen Marktteilnehmern zur Zukunft der Mobilität austauschen und diese mitgestalten.“


Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF)

Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) ist ein Zusammenschluss dynamischer und innovativer Unternehmen aller Bereiche der Fahrradwirtschaft: Dienstleister, Hersteller, Start-ups der Digitalisierung, Händler und Zulieferer. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Dienstleistungen. Als neue und etablierte Unternehmen in einem stark wachsenden und sich stetig verändernden Markt haben alle ein gemeinsames Ziel: die nachhaltige Mobilitätswende. Mehr Informationen unter www.zukunft-fahrrad.org.

Hier finden Sie die Pressemeldung als PDF-Datei.

Kontakt: Andrea Richter | presse@bvzf.org | Tel. 0160 95 64 63 64


Foto von Markus Spiske