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Guter Jahresbeginn: Stärkere Förderung für Diensträder und ein neues Mitglied

Ber­lin, 17. Janu­ar 2020

Die Län­der­fi­nanz­be­hör­den haben die 0,25-Prozent-Regel für Dienst­fahr­rä­der und Pedelecs ab 1. Janu­ar 2020 beschlos­sen.
Der BVZF begrüßt die ROLAND Schutz­brief-Ver­si­che­rung als neu­es Mit­glied.

Seit dem 1. Janu­ar 2020 wird die Bemes­sungs­grund­la­ge für Elek­tro­rä­der und Dienst­fahr­rä­der noch ein­mal hal­biert auf ein Vier­tel des Lis­ten­prei­ses, die soge­nann­te „0,25 Pro­zent-Regel“.
Ein guter Start ins Rad-Jahr 2020: Die obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der haben eine stär­ke­re För­de­rung von Dienst­rä­dern beschlos­sen. Zunächst galt die „0,25 Pro­zent-Regel“ nur für Dienst-E-Autos und S‑Pedelecs und wur­de durch den Beschluss auf alle Dienst­rä­der aus­ge­wei­tet. Das ist ein gro­ßer Erfolg für die Lob­by­ar­beit der Mit­glie­der im BVZF.
Für alle Ange­stell­ten, die ihr Dienst­rad nach dem 31. Dezem­ber 2018 erhal­ten haben, wird die Bemes­sungs­grund­la­ge für den monat­lich zu ver­steu­ern­den geld­wer­ten Vor­teil bei pri­va­ter Nut­zung ab dem 1. Janu­ar 2020 auf 0,25 Pro­zent des Brut­to­lis­ten­prei­ses gesenkt (bis­her 0,5 Pro­zent). Die Rege­lung gilt jedoch nicht rück­wir­kend für das Jahr 2019.

Was bedeu­tet das? Eine Bei­spiel­rech­nung: Für ein Dienst­rad mit 2.000 Euro Brut­to­lis­ten­preis ist ein geld­wer­ter Vor­teil in Höhe von fünf Euro zu ver­steu­ern, das ent­spricht den genann­ten „0,25 Pro­zent“. Die Berech­nung erfolgt de fac­to anders, kommt aber zu dem­sel­ben Ergeb­nis: Die soge­nann­te Bemes­sungs­grund­la­ge für die Besteue­rung ist nur ein Vier­tel des Brut­to­lis­ten­prei­ses, also 500 Euro. Davon wird ein Pro­zent ver­steu­ert.
Gegen­über der der „0,5 Pro­zent-Regel“ wird das Rad über die 36 Mona­te Lea­sing­dau­er, abhän­gig vom Steu­er­satz der Ange­stell­ten, noch ein­mal rund 50 Euro güns­ti­ger.

ROLAND Schutz­brief-Ver­si­che­rung ist neu­es Mit­glied im BVZF

Durch die Ver­brei­tung von E‑Bikes wer­den län­ge­re Stre­cken mit dem Fahr­rad zurück­ge­legt, daher stellt sich häu­fi­ger die Fra­ge: Wie kom­me ich zurück, wenn mein Fahr­rad 40 Kilo­me­ter von Zuhau­se eine Pan­ne hat? Die ROLAND Schutz­brief-Ver­si­che­rung AG bie­tet seit eini­gen Jah­ren auch einen Fahr­rad-Schutz­brief an, der bei Pan­ne oder Unfall mit dem Fahr­rad oder E‑Bike ver­si­chert.
Wasi­lis von Rauch, Geschäfts­füh­rer des Bun­des­ver­bands Zukunft Fahr­rad (BVZF):
„Mit ROLAND Schutz­brief begrü­ßen wir einen gro­ßen Play­er aus dem Schutz­brief-Geschäft im BVZF. Schutz­brie­fe machen das Fahr­rad­fah­ren noch sor­gen­frei­er und sind daher ein wich­ti­ger Bau­stein, Men­schen zum Umstei­gen aufs Fahr­rad zu bewe­gen.“
Frank Feist, Vor­stand von ROLAND Schutz­brief:
„Die Kun­den unse­res Fahr­rad-Schutz­briefs pro­fi­tie­ren in Not­si­tua­tio­nen von der pro­fes­sio­nel­len Hil­fe unse­rer Mit­ar­bei­ter und sind bei einer Pan­ne schnell wie­der mobil. Die Digi­ta­li­sie­rung ist auch hier­bei nicht mehr weg­zu­den­ken. Als neu­es Mit­glied des BVZF möch­ten wir uns mit ande­ren Markt­teil­neh­mern zur Zukunft der Mobi­li­tät aus­tau­schen und die­se mit­ge­stal­ten.“


Der Bun­des­ver­band Zukunft Fahr­rad (BVZF)

Der Bun­des­ver­band Zukunft Fahr­rad (BVZF) ist ein Zusam­men­schluss dyna­mi­scher und inno­va­ti­ver Unter­neh­men aller Berei­che der Fahr­rad­wirt­schaft: Dienst­leis­ter, Her­stel­ler, Start-ups der Digi­ta­li­sie­rung, Händ­ler und Zulie­fe­rer. Der Schwer­punkt liegt im Bereich der Dienst­leis­tun­gen. Als neue und eta­blier­te Unter­neh­men in einem stark wach­sen­den und sich ste­tig ver­än­dern­den Markt haben alle ein gemein­sa­mes Ziel: die nach­hal­ti­ge Mobi­li­täts­wen­de. Mehr Infor­ma­tio­nen unter www.zukunft-fahr­rad.org.

Hier fin­den Sie die Pres­se­mel­dung als PDF-Datei.

Kon­takt: Andrea Rich­ter | presse@bvzf.org | Tel. 0160 95 64 63 64


Foto von Mar­kus Spi­ske