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Kommentar Politik

Zukunft Fahrrad zum Koalitionsbeschluss: Radausbau statt Autobahnausbau

Ber­lin, 29. März 2023.

Die Beschlüs­se der Ampel­ko­ali­ti­on sind in vie­len Punk­ten ein Rück­schritt für die Ver­kehrs­wen­de. Mit der Abschaf­fung ver­bind­li­cher Sek­tor­zie­le im Kli­ma­schutz­ge­setz, dem Auto­bahn­aus­bau und der För­de­rung von E‑Fules droht ein ‘Wei­ter so’ einer auto­do­mi­nier­ten Ver­kehrs­po­li­tik zu Las­ten von Kli­ma­schutz und nach­hal­ti­gen Mobi­li­täts­an­ge­bo­ten“, kri­ti­siert Wasi­lis von Rauch, Geschäfts­füh­rer des Bran­chen­ver­bands Zukunft Fahr­rad, die Ergeb­nis­se des Koali­ti­ons­aus­schus­ses.

Das Fahr­rad wer­de weder bei der Pla­nungs­be­schleu­ni­gung von Infra­struk­tur­vor­ha­ben noch bei steu­er­li­chen Erleich­te­run­gen für kli­ma­scho­nen­de Ver­kehrs­mit­tel mit­ge­dacht, kri­ti­siert Zukunft Fahr­rad und for­dert Nach­bes­se­run­gen: „Die Bun­des­re­gie­rung muss die Emp­feh­lung der EU-Kom­mis­si­on umset­zen und für Fahr­rä­der einen ver­rin­ger­ten Mehr­wert­steu­er­satz ein­füh­ren. Statt den Bau von Auto­bah­nen zu beschleu­ni­gen, braucht es eine jähr­li­che Fahr­rad­mil­li­ar­de für die ange­kün­dig­te ‘Aus­bau­in­itia­ti­ve Rad­ver­kehrs­in­fra­struk­tur’“, so von Rauch.

Das vom Koali­ti­ons­aus­schuss ange­kün­dig­te „Son­der­pro­gramm Flot­ten­elek­tri­fi­zie­rung” für gewerb­li­che, kom­mu­na­le und Sha­ring-Flot­ten zie­le nur auf den Antriebs­wech­sel bei Kraft­fahr­zeu­gen und nicht auch auf den Umstieg auf deut­lich ener­gie­ef­fi­zi­en­te­re E‑Bikes und E‑Lastenräder. Eine vom Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um sel­ber in Auf­trag gege­be­ne Stu­die zu Fahr­rä­dern im Wirt­schafts­ver­kehr hat bereits 2016 ein bun­des­wei­tes Ver­la­ge­rungs­po­ten­zi­al von rund 20 Pro­zent der Trans­port­fahr­ten im Wirt­schafts­ver­kehr erge­ben. Die aktu­el­le För­de­rung für gewerb­li­che E‑Lastenräder hat jedoch erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen und muss end­lich attrak­ti­ver gestal­tet wer­den.

Immer­hin gibt es ein Bekennt­nis zur Reform des Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz, in dem der flüs­si­ge Auto­ver­kehr nicht mehr das domi­nie­ren­de Ziel sein soll, son­dern Kli­ma- und Umwelt­schutz, Gesund­heit und Städ­te­bau als gleich­be­rech­tig­te Zie­le hin­zu­kom­men. Von Rauch: „Wir erwar­ten jetzt, dass das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um zeit­nah einen Gesetz­ent­wurf für das bereits im Koali­ti­ons­ver­trag ange­kün­dig­te, neue Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz vor­legt.

Kon­takt:
Alex­an­der Rosen­thal, Lei­tung Poli­tik Zukunft Fahr­rad
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