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Kommentar zum Jahressteuergesetz 2019

Ber­lin, 17. Okto­ber 2019.

Der BVZF begrüßt, dass Las­ten­rä­der eben­falls von der Son­der-Abschrei­bung für elek­trisch betrie­be­ne Lie­fer­fahr­zeu­ge in Höhe von 50 Pro­zent im ers­ten Jahr pro­fi­tie­ren sol­len.

Dies wur­de im Rah­men der öffent­li­chen Anhö­rung im Finanz­aus­schuss am Mon­tag, den 14. Okto­ber 2019, bekannt.

Aller­dings sind die Anfor­de­run­gen, um die För­de­rung zu erlan­gen, zu hoch. Einer­seits muss eine Nutz­last von min­des­tens 150 Kilo­gramm erreicht wer­den. Geht man von einem Fah­rer­ge­wicht von 75 Kilo­gramm aus, ent­spricht das 75 Kilo­gramm zusätz­lich für den Waren­trans­port. Das zwei­te Kri­te­ri­um for­dert ein Lade­vo­lu­men von min­des­tens 1000 Litern . „Kaum ein Modell hat ein so gro­ßes Trans­port­vo­lu­men und das ist für die meis­ten Trans­por­te im Lie­fer­ver­kehr auch nicht erfor­der­lich“, so Sven Kin­der­va­ter, Mit­glied im Vor­stand des BVZF. „Wir regen an, das Trans­port­vo­lu­men als Bedin­gung zu strei­chen und nur die vor­ge­se­he­ne Nutz­last von 150 Kilo­gramm zu for­dern.“ erklärt er wei­ter.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Geset­zes­vor­ha­ben hier auf den Sei­ten des Deut­schen Bun­des­tags.


Der Bun­des­ver­band Zukunft Fahr­rad (BVZF)

Der Bun­des­ver­band Zukunft Fahr­rad (BVZF) ist ein Zusam­men­schluss dyna­mi­scher und inno­va­ti­ver Unter­neh­men aller Berei­che der Fahr­rad­wirt­schaft: Dienst­leis­ter, Her­stel­ler, Start-ups der Digi­ta­li­sie­rung, Händ­ler und Zulie­fe­rer. Der Schwer­punkt liegt im Bereich der Dienst­leis­tun­gen. Als neue und eta­blier­te Unter­neh­men in einem stark wach­sen­den und sich ste­tig ver­än­dern­den Markt haben alle ein gemein­sa­mes Ziel: die nach­hal­ti­ge Mobi­li­täts­wen­de. Mehr Infor­ma­tio­nen unter www.zukunft-fahr­rad.org.

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