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Kommentar zum Jahressteuergesetz 2019

Berlin, 17. Oktober 2019.

Der BVZF begrüßt, dass Lastenräder ebenfalls von der Sonder-Abschreibung für elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge in Höhe von 50 Prozent im ersten Jahr profitieren sollen.

Dies wurde im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss am Montag, den 14. Oktober 2019, bekannt.

Allerdings sind die Anforderungen, um die Förderung zu erlangen, zu hoch. Einerseits muss eine Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm erreicht werden. Geht man von einem Fahrergewicht von 75 Kilogramm aus, entspricht das 75 Kilogramm zusätzlich für den Warentransport. Das zweite Kriterium fordert ein Ladevolumen von mindestens 1000 Litern . „Kaum ein Modell hat ein so großes Transportvolumen und das ist für die meisten Transporte im Lieferverkehr auch nicht erforderlich“, so Sven Kindervater, Mitglied im Vorstand des BVZF. „Wir regen an, das Transportvolumen als Bedingung zu streichen und nur die vorgesehene Nutzlast von 150 Kilogramm zu fordern.“ erklärt er weiter.

Weitere Informationen zum Gesetzesvorhaben hier auf den Seiten des Deutschen Bundestags.


Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF)

Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) ist ein Zusammenschluss dynamischer und innovativer Unternehmen aller Bereiche der Fahrradwirtschaft: Dienstleister, Hersteller, Start-ups der Digitalisierung, Händler und Zulieferer. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Dienstleistungen. Als neue und etablierte Unternehmen in einem stark wachsenden und sich stetig verändernden Markt haben alle ein gemeinsames Ziel: die nachhaltige Mobilitätswende. Mehr Informationen unter www.zukunft-fahrrad.org.

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