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Fahrradpolitische Stellungnahme zum Konjunkturpaket

Berlin, 25. Juni 2020.

Als Fahrradwirtschaftsverband (BVZF) begrüßen wir das Ziel der Bundesregierung, mit einem Konjunkturpaket Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung mit einer ökologischen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zusammenzubringen. Dies ist insbesondere für den Verkehrssektor von zentraler Bedeutung, um die sektoralen Klimaschutzziele zu erreichen. 

Die Pläne einer CO2-basierten Kfz-Steuerreform, den ÖPNV-Rettungsschirm und die Kapitalaufstockung bei der DB AG begrüßen wir als wichtige Schritte hin zur Verkehrswende. Auch ist es aus unserer Sicht erfreulich, dass die Kaufförderung in erster Linie auf E‑Fahrzeuge abzielt.
Die Verdoppelung der Kaufprämie für Plug-in-Hybride sehen wir jedoch kritisch, da deren Umweltbilanz stark von individuellem Fahrverhalten und elektrischem Fahranteil abhängt. 

Deutlichen Nachbesserungsbedarf sehen wir zudem bei der E‑Mobilitätsförderung, die sich momentan auf E‑Kraftfahrzeuge beschränkt und das Fahrrad als umweltfreundlichstes Verkehrsmittel mit einem erheblichen Wachstums- und Verlagerungspotenzial nicht berücksichtigt. 

Insbesondere Pflegedienste und Handwerksbetriebe legen hauptsächlich kurze Strecken zwischen ihren Einsatzorten zurück. Diese Wege sind hervorragend geeignet, um kurze Kfz-Fahrten zu ersetzen. E‑Fahrräder und E‑Lastenräder stellen somit im städtischen Liefer‑, Logistik- und Wirtschaftsverkehr und im sozialen Sektor eine umweltfreundliche, schnelle, gesunde und platzsparende Alternative dar. 

Wir schlagen daher ergänzend vor: 

1.      Pedelecs und E‑Cargobikes in das Förderprogramm „Sozial & Mobil“ und in das Flottenaustauschprogramm für Handwerker aufzunehmen (Vgl. Punkte 35 d, e Konjunkturpaket).
Insbesondere Pflegedienste und Handwerksbetriebe legen viele kurze Wege zu ihren Auftragsorten bzw. von Patient*in zu Patient*in zurück. Diese Wege sind hervorragend geeignet, um kurze Kfz-Fahrten zu ersetzen. E‑Fahrräder und E‑Lastenräder stellen somit im städtischen Liefer‑, Logistik- und Wirtschaftsverkehr und im sozialen Sektor eine umweltfreundliche, schnelle und platzsparende Alternative dar.   

2.      Die neue „Innovationsprämie“ zu einer umweltfreundlichen Mobilitätsprämie weiterzuentwickeln, so dass die Anschaffung (Kauf und Leasing) von Fahrrädern, E‑Bikes und E‑Lastenrädern in die Förderung einbezogen wird (Vgl. Punkt 35b, Konjunkturpaket).
Wir schlagen vor, die Anschaffung eines Fahrrades mit 250€, eines E‑Bikes mit 500 € und Lastenräder oder Anhänger mit bis zu 2.000 € zu bezuschussen.  Der positive Effekt einer solchen Fahrradprämie auf Konjunktur, Klima- und Umweltschutz wird abermals in der aktuellen Studie im Auftrag des Bundesumweltministeriums deutlich (Vgl. S. 17f.): 
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Wirtschaft_und_Umwelt/sozial_oek_konjunkturpolitik_forschungsvorhaben_bf.pdf

3. Die Kommunen beim Ausbau des kommunalen Radverkehrsnetzes im Rahmen des Sonderprogramms Stadt/Land mit einem Fördersatz von 90 % zu unterstützen.
Die Städte und Gemeinden sind entscheidend, damit die Radverkehrsinfrastruktur ausgebaut und die zusätzlichen Mittel aus dem Klimapaket (2,5 Mrd. Euro zusätzlich bis Ende 2030) investiert werden. Die Stärkung der Kommunen durch das Konjunkturpaket (u.a. Übernahme Gewerbesteuerausfälle und höhere Übernahme der Kosten der Unterkunft) begrüßen wir sehr. Damit Kommunen die notwendigen Fahrrad-Investitionen trotz der finanziell schwierigen Lage nach der Pandemie tätigen können, ist eine Anhebung des Bundesanteils bei der Ko-Finanzierung der Bundesförderprogramme sinnvoll.

4. Dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zur Förderung des Radverkehrs vom 26.3.2020 zu folgen und im Rahmen des Sonderprogramms Stadt/Land die Förderung von Personalkosten für die Planung von Radwegen mit diesen Mitteln zu ermöglichen (Vgl. VMK-Beschluss vom 26.03.2020, Top 6.3. Förderung des Radverkehrs).
Eine große Hürde für den Ausbau der Radinfrastruktur sind mangelnde Planungs- und Personalkapazitäten in den Kommunen. Daher sollen die Fördermittel des Bundes auch für Planungs- und Personalkosten verwendet werden können. 


Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF)

Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) ist ein Zusammenschluss dynamischer und innovativer Unternehmen aller Bereiche der Fahrradwirtschaft: Dienstleister, Hersteller, Start-ups der Digitalisierung, Händler und Zulieferer. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Dienstleistungen. Als neue und etablierte Unternehmen in einem stark wachsenden und sich stetig verändernden Markt haben alle ein gemeinsames Ziel: die nachhaltige Mobilitätswende. Mehr Informationen unter www.zukunft-fahrrad.org.

Hier finden Sie die Pressemeldung als PDF-Datei.

Kontakt: Andrea Richter | presse@bvzf.org | Tel. 0160 79 58 027