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Fahrradpolitische Stellungnahme zum Konjunkturpaket

Ber­lin, 25. Juni 2020.

Als Fahr­rad­wirt­schafts­ver­band (BVZF) begrü­ßen wir das Ziel der Bun­des­re­gie­rung, mit einem Kon­junk­tur­pa­ket Maß­nah­men zur Wirt­schafts­för­de­rung mit einer öko­lo­gi­schen Trans­for­ma­ti­on von Wirt­schaft und Gesell­schaft zusam­men­zu­brin­gen. Dies ist ins­be­son­de­re für den Ver­kehrs­sek­tor von zen­tra­ler Bedeu­tung, um die sek­to­ra­len Kli­ma­schutz­zie­le zu errei­chen. 

Die Plä­ne einer CO2-basier­ten Kfz-Steu­er­re­form, den ÖPNV-Ret­tungs­schirm und die Kapi­tal­auf­sto­ckung bei der DB AG begrü­ßen wir als wich­ti­ge Schrit­te hin zur Ver­kehrs­wen­de. Auch ist es aus unse­rer Sicht erfreu­lich, dass die Kauf­för­de­rung in ers­ter Linie auf E‑Fahrzeuge abzielt.
Die Ver­dop­pe­lung der Kauf­prä­mie für Plug-in-Hybri­de sehen wir jedoch kri­tisch, da deren Umwelt­bi­lanz stark von indi­vi­du­el­lem Fahr­ver­hal­ten und elek­tri­schem Fahr­an­teil abhängt. 

Deut­li­chen Nach­bes­se­rungs­be­darf sehen wir zudem bei der E‑Mobilitätsförderung, die sich momen­tan auf E‑Kraftfahrzeuge beschränkt und das Fahr­rad als umwelt­freund­lichs­tes Ver­kehrs­mit­tel mit einem erheb­li­chen Wachs­tums- und Ver­la­ge­rungs­po­ten­zi­al nicht berück­sich­tigt. 

Ins­be­son­de­re Pfle­ge­diens­te und Hand­werks­be­trie­be legen haupt­säch­lich kur­ze Stre­cken zwi­schen ihren Ein­satz­or­ten zurück. Die­se Wege sind her­vor­ra­gend geeig­net, um kur­ze Kfz-Fahr­ten zu erset­zen. E‑Fahrräder und E‑Lastenräder stel­len somit im städ­ti­schen Liefer‑, Logis­tik- und Wirt­schafts­ver­kehr und im sozia­len Sek­tor eine umwelt­freund­li­che, schnel­le, gesun­de und platz­spa­ren­de Alter­na­ti­ve dar. 

Wir schla­gen daher ergän­zend vor: 

1.      Pedelecs und E‑Cargobikes in das För­der­pro­gramm „Sozi­al & Mobil“ und in das Flot­ten­aus­tausch­pro­gramm für Hand­wer­ker auf­zu­neh­men (Vgl. Punk­te 35 d, e Kon­junk­tur­pa­ket).
Ins­be­son­de­re Pfle­ge­diens­te und Hand­werks­be­trie­be legen vie­le kur­ze Wege zu ihren Auf­trags­or­ten bzw. von Patient*in zu Patient*in zurück. Die­se Wege sind her­vor­ra­gend geeig­net, um kur­ze Kfz-Fahr­ten zu erset­zen. E‑Fahrräder und E‑Lastenräder stel­len somit im städ­ti­schen Liefer‑, Logis­tik- und Wirt­schafts­ver­kehr und im sozia­len Sek­tor eine umwelt­freund­li­che, schnel­le und platz­spa­ren­de Alter­na­ti­ve dar.   

2.      Die neue „Inno­va­ti­ons­prä­mie“ zu einer umwelt­freund­li­chen Mobi­li­täts­prä­mie wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, so dass die Anschaf­fung (Kauf und Lea­sing) von Fahr­rä­dern, E‑Bikes und E‑Lastenrädern in die För­de­rung ein­be­zo­gen wird (Vgl. Punkt 35b, Kon­junk­tur­pa­ket).
Wir schla­gen vor, die Anschaf­fung eines Fahr­ra­des mit 250€, eines E‑Bikes mit 500 € und Las­ten­rä­der oder Anhän­ger mit bis zu 2.000 € zu bezu­schus­sen.  Der posi­ti­ve Effekt einer sol­chen Fahr­rad­prä­mie auf Kon­junk­tur, Kli­ma- und Umwelt­schutz wird aber­mals in der aktu­el­len Stu­die im Auf­trag des Bun­des­um­welt­mi­nis­te­ri­ums deut­lich (Vgl. S. 17f.): 
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Wirtschaft_und_Umwelt/sozial_oek_konjunkturpolitik_forschungsvorhaben_bf.pdf

3. Die Kom­mu­nen beim Aus­bau des kom­mu­na­len Rad­ver­kehrs­net­zes im Rah­men des Son­der­pro­gramms Stadt/Land mit einem För­der­satz von 90 % zu unter­stüt­zen.
Die Städ­te und Gemein­den sind ent­schei­dend, damit die Rad­ver­kehrs­in­fra­struk­tur aus­ge­baut und die zusätz­li­chen Mit­tel aus dem Kli­ma­pa­ket (2,5 Mrd. Euro zusätz­lich bis Ende 2030) inves­tiert wer­den. Die Stär­kung der Kom­mu­nen durch das Kon­junk­tur­pa­ket (u.a. Über­nah­me Gewer­be­steu­er­aus­fäl­le und höhe­re Über­nah­me der Kos­ten der Unter­kunft) begrü­ßen wir sehr. Damit Kom­mu­nen die not­wen­di­gen Fahr­rad-Inves­ti­tio­nen trotz der finan­zi­ell schwie­ri­gen Lage nach der Pan­de­mie täti­gen kön­nen, ist eine Anhe­bung des Bun­des­an­teils bei der Ko-Finan­zie­rung der Bun­des­för­der­pro­gram­me sinn­voll.

4. Dem Beschluss der Ver­kehrs­mi­nis­ter­kon­fe­renz zur För­de­rung des Rad­ver­kehrs vom 26.3.2020 zu fol­gen und im Rah­men des Son­der­pro­gramms Stadt/Land die För­de­rung von Per­so­nal­kos­ten für die Pla­nung von Rad­we­gen mit die­sen Mit­teln zu ermög­li­chen (Vgl. VMK-Beschluss vom 26.03.2020, Top 6.3. För­de­rung des Rad­ver­kehrs).
Eine gro­ße Hür­de für den Aus­bau der Rad­in­fra­struk­tur sind man­geln­de Pla­nungs- und Per­so­nal­ka­pa­zi­tä­ten in den Kom­mu­nen. Daher sol­len die För­der­mit­tel des Bun­des auch für Pla­nungs- und Per­so­nal­kos­ten ver­wen­det wer­den kön­nen. 


Der Bun­des­ver­band Zukunft Fahr­rad (BVZF)

Der Bun­des­ver­band Zukunft Fahr­rad (BVZF) ist ein Zusam­men­schluss dyna­mi­scher und inno­va­ti­ver Unter­neh­men aller Berei­che der Fahr­rad­wirt­schaft: Dienst­leis­ter, Her­stel­ler, Start-ups der Digi­ta­li­sie­rung, Händ­ler und Zulie­fe­rer. Der Schwer­punkt liegt im Bereich der Dienst­leis­tun­gen. Als neue und eta­blier­te Unter­neh­men in einem stark wach­sen­den und sich ste­tig ver­än­dern­den Markt haben alle ein gemein­sa­mes Ziel: die nach­hal­ti­ge Mobi­li­täts­wen­de. Mehr Infor­ma­tio­nen unter www.zukunft-fahr­rad.org.

Hier fin­den Sie die Pres­se­mel­dung als PDF-Datei.

Kon­takt: Andrea Rich­ter | presse@bvzf.org | Tel. 0160 79 58 027