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Was Unternehmen der Fahrradwirtschaft jetzt wissen sollten

20. März 2020.

Wirtschaftliche Unterstützung und Hilfe während der Corona-Pandemie

Die Entscheidung des Bundes, dass Einzelhandels-Verkaufsstellen infolge der Corona-Pandemie schließen müssen, betrifft auch den Fahrradfachhandel. Der Werkstattbetrieb darf jedoch nach aktuellem Stand weiter aufrechterhalten werden. Aufgrund unseres föderalen Systems sind in einzelnen Bundesländern Fahrradläden jedoch noch geöffnet. Eine Übersicht zur Situation für den Fahrradfachhandel finden Sie hier. Im Folgenden haben wir zusammengefasst, welche Maßnahmen die Regierung bislang geschnürt hat.

Generelle Informationen

I Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die steuerliche Erleichterungen für von den Folgen der Corona-Krise betroffene Steuerpflichtige vorsehen – Das ausführliche BMF-Schreiben finden Sie hier (Stand 19.03.2020):

  • Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer – „Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtigen können bis zum 31. Dezember 2020 (…) auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern (…) sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen.“
  • Antrag auf Stundung von Steuern und Vorauszahlungen in besonderen Fällen – „Anträge auf Stundung der nach dem 31. Dezember 2020 fälligen Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen, die nur Zeiträume nach dem 31. Dezember 2020 betreffen, sind besonders zu begründen.“
  • Von Vollstreckungsmaßnahmen ist abzusehen – „Wird dem Finanzamt aufgrund Mitteilung des Vollstreckungsschuldners (Steuerschuldner) oder auf andere Weise bekannt, dass der Vollstreckungsschuldner (…) betroffen ist, soll bis zum 31. Dezember 2020 von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern (…) abgesehen werden. In den betreffenden Fällen sind die im Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Schreibens bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 zu erlassen.“

II Auf ein weitreichendes Maßnahmenbündel, welches die Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen wird, wurde sich seitens des BMF und des Bundesminiteriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verständigt. Die vier Säulen auf welchen das BMF-Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen errichtet wird, finden Sie hier. Wichtig zu wissen: Betrieb, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitsgeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei derzuständigen Agentur für Arbeit melden. Weitere Infos finden Sie hier.

III Darüber hinaus soll es eine Änderung im Insolvenzrecht geben: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen. Durch die gesetzliche Grundlage soll die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden, soweit die finanziellen Schwierigkeiten auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Die Pressemitteilung des BMJV finden Sie hier (Stand 16.03.2020).

IV NEU Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzesentwurf zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil‑, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht. Das Maßnahmenpaket soll die Handlungs- und Beschlussfähigkeit zu gewährleisten. Inhalte des Entwurfs sind Folgende – den gesamten Artikel finden Sie hier (Stand 25.03.2020):

  • Kündigungsschutz von Mieterinnen und Mietern – Für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge soll das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt werden.
  • Zahlungsaufschub für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinstunternehmen – Zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Kleinstunternehmen wird vorübergehend für bedeutsame Dauerschuldverhältnisse die Möglichkeit zur Leistungsverweigerung geschaffen.
  • Maßnahmen im Insolvenzrecht – Anknüpfend an die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (siehe oberhalb), soll es Haftungserleichterungen für Geschäftsleiter für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife geben. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, den betroffenen Unternehmen neue Liquidität zuzuführen und die Geschäftsbeziehungen zu diesen aufrecht zu erhalten.

V NEU Das BMWi hat weiterhin über Eckpunkte einer Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige informiert. Den Unternehmen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung für drei Monate. Die Abwicklung der Hilfen erfolgt über die Bundesländer. Eine Kumulierung mit Länderhilfen und De-Minimis-Beihilfen ist möglich Weitere Informationen und den Artikel finden Sie hier (Stand 23.03.2020).

Wichtige hilfreiche Tipps und Links für Unternehmen der Fahrradwirtschaft

  • Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus – Das Bayerische Landesamt für Steuern hat als erstes Bundesland ein Antragsformular für „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“ zum Download angeboten. Ähnliche oder gleiche Formulare sind inzwischen auf den Internetseiten der meisten Landesfinanzbehörden zu finden – hier.
  • VSF-Newsportal – Weitere aufbereitete Informationen, hilfreiche Links, Entscheidungshilfen und Tipps für einen guten Umgang in der Corona-Krise finden Sie auf der Startseite unseres Partnerverbands Verbund Service und Fahrrad e.V. (VSF) –hier.
  • Steuerliche Maßnahmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie – Eine sehr gute Zusammenfassung gibt es von Haufe-Lexware Services GmbH & Co. KG – hier.

Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF)

Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) ist ein Zusammenschluss dynamischer und innovativer Unternehmen aller Bereiche der Fahrradwirtschaft: Dienstleister, Hersteller, Start-ups der Digitalisierung, Händler und Zulieferer. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Dienstleistungen. Als neue und etablierte Unternehmen in einem stark wachsenden und sich stetig verändernden Markt haben alle ein gemeinsames Ziel: die nachhaltige Mobilitätswende. Mehr Informationen unter www.zukunft-fahrrad.org.

Hier finden Sie die Pressemeldung als PDF-Datei.

Kontakt: Andrea Richter | presse@bvzf.org | Tel. 0160 95 64 63 64