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Was Unternehmen der Fahrradwirtschaft jetzt wissen sollten

20. März 2020.

Wirt­schaft­li­che Unter­stüt­zung und Hil­fe wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie

Die Ent­schei­dung des Bun­des, dass Ein­zel­han­dels-Ver­kaufs­stel­len infol­ge der Coro­na-Pan­de­mie schlie­ßen müs­sen, betrifft auch den Fahr­rad­fach­han­del. Der Werk­statt­be­trieb darf jedoch nach aktu­el­lem Stand wei­ter auf­recht­erhal­ten wer­den. Auf­grund unse­res föde­ra­len Sys­tems sind in ein­zel­nen Bun­des­län­dern Fahr­rad­lä­den jedoch noch geöff­net. Eine Über­sicht zur Situa­ti­on für den Fahr­rad­fach­han­del fin­den Sie hier. Im Fol­gen­den haben wir zusam­men­ge­fasst, wel­che Maß­nah­men die Regie­rung bis­lang geschnürt hat.

Gene­rel­le Infor­ma­tio­nen

I Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) hat im Ein­ver­neh­men mit den obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der Rege­lun­gen erlas­sen, die steu­er­li­che Erleich­te­run­gen für von den Fol­gen der Coro­na-Kri­se betrof­fe­ne Steu­er­pflich­ti­ge vor­se­hen – Das aus­führ­li­che BMF-Schrei­ben fin­den Sie hier (Stand 19.03.2020):

  • Anpas­sung der Vor­aus­zah­lun­gen auf die Ein­kom­men- und Kör­per­schaft­steu­er – „Nach­weis­lich unmit­tel­bar und nicht uner­heb­lich betrof­fe­ne Steu­er­pflich­ti­gen kön­nen bis zum 31. Dezem­ber 2020 (…) auf Stun­dung der bis zu die­sem Zeit­punkt bereits fäl­li­gen oder fäl­lig wer­den­den Steu­ern (…) sowie Anträ­ge auf Anpas­sung der Vor­aus­zah­lun­gen auf die Ein­kom­men- und Kör­per­schaft­steu­er stel­len.“
  • Antrag auf Stun­dung von Steu­ern und Vor­aus­zah­lun­gen in beson­de­ren Fäl­len – „Anträ­ge auf Stun­dung der nach dem 31. Dezem­ber 2020 fäl­li­gen Steu­ern sowie Anträ­ge auf Anpas­sung der Vor­aus­zah­lun­gen, die nur Zeit­räu­me nach dem 31. Dezem­ber 2020 betref­fen, sind beson­ders zu begrün­den.“
  • Von Voll­stre­ckungs­maß­nah­men ist abzu­se­hen – „Wird dem Finanz­amt auf­grund Mit­tei­lung des Voll­stre­ckungs­schuld­ners (Steu­er­schuld­ner) oder auf ande­re Wei­se bekannt, dass der Voll­stre­ckungs­schuld­ner (…) betrof­fen ist, soll bis zum 31. Dezem­ber 2020 von Voll­stre­ckungs­maß­nah­men bei allen rück­stän­di­gen oder bis zu die­sem Zeit­punkt fäl­lig wer­den­den Steu­ern (…) abge­se­hen wer­den. In den betref­fen­den Fäl­len sind die im Zeit­raum ab dem Zeit­punkt der Ver­öf­fent­li­chung die­ses Schrei­bens bis zum 31. Dezem­ber 2020 ver­wirk­ten Säum­nis­zu­schlä­ge für die­se Steu­ern zum 31. Dezem­ber 2020 zu erlas­sen.“

II Auf ein weit­rei­chen­des Maß­nah­men­bün­del, wel­ches die Arbeits­plät­ze schüt­zen und Unter­neh­men unter­stüt­zen wird, wur­de sich sei­tens des BMF und des Bun­desm­i­ni­te­ri­ums für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi) ver­stän­digt. Die vier Säu­len auf wel­chen das BMF-Schutz­schild für Beschäf­tig­te und Unter­neh­men errich­tet wird, fin­den Sie hier. Wich­tig zu wis­sen: Betrieb, die auf­grund der Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Pan­de­mie Kurz­ar­beits­geld bean­tra­gen möch­ten, müs­sen die Kurz­ar­beit zuvor bei derzustän­di­gen Agen­tur für Arbeit mel­den. Wei­te­re Infos fin­den Sie hier.

III Dar­über hin­aus soll es eine Ände­rung im Insol­venz­recht geben: Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz (BMJV) berei­tet eine gesetz­li­che Rege­lung zur Aus­set­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht vor, um Unter­neh­men zu schüt­zen. Durch die gesetz­li­che Grund­la­ge soll die Insol­venz­an­trags­pflicht bis zum 30.09.2020 aus­ge­setzt wer­den, soweit die finan­zi­el­len Schwie­rig­kei­ten auf die Coro­na-Pan­de­mie zurück­zu­füh­ren sind. Die Pres­se­mit­tei­lung des BMJV fin­den Sie hier (Stand 16.03.2020).

IV NEU Das Bun­des­ka­bi­nett beschließt einen Geset­zes­ent­wurf zur Abmil­de­rung der Fol­gen der Coro­na-Pan­de­mie im Zivil‑, Insol­venz- und Straf­ver­fah­rens­recht. Das Maß­nah­men­pa­ket soll die Hand­lungs- und Beschluss­fä­hig­keit zu gewähr­leis­ten. Inhal­te des Ent­wurfs sind Fol­gen­de – den gesam­ten Arti­kel fin­den Sie hier (Stand 25.03.2020):

  • Kün­di­gungs­schutz von Mie­te­rin­nen und Mie­tern – Für Wohn- als auch für Gewer­be­raum­miet­ver­trä­ge soll das Recht der Ver­mie­ter zur Kün­di­gung von Miet­ver­hält­nis­sen ein­ge­schränkt wer­den.
  • Zah­lungs­auf­schub für Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher sowie Kleinst­un­ter­neh­men – Zuguns­ten von Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern und Kleinst­un­ter­neh­men wird vor­über­ge­hend für bedeut­sa­me Dau­er­schuld­ver­hält­nis­se die Mög­lich­keit zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung geschaf­fen.
  • Maß­nah­men im Insol­venz­recht – Anknüp­fend an die Aus­set­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht (sie­he ober­halb), soll es Haf­tungs­er­leich­te­run­gen für Geschäfts­lei­ter für Zah­lun­gen nach Ein­tritt der Insol­venz­rei­fe geben. Zudem sol­len Anrei­ze geschaf­fen wer­den, den betrof­fe­nen Unter­neh­men neue Liqui­di­tät zuzu­füh­ren und die Geschäfts­be­zie­hun­gen zu die­sen auf­recht zu erhal­ten.

V NEU Das BMWi hat wei­ter­hin über Eck­punk­te einer Coro­na-Sofort­hil­fe für Kleinst­un­ter­neh­men und Solo­selb­stän­di­ge infor­miert. Den Unter­neh­men soll schnell und unbü­ro­kra­tisch gehol­fen wer­den. Zur Sicher­stel­lung ihrer Liqui­di­tät erhal­ten sie eine Ein­mal­zah­lung für drei Mona­te. Die Abwick­lung der Hil­fen erfolgt über die Bun­des­län­der. Eine Kumu­lie­rung mit Län­der­hil­fen und De-Mini­mis-Bei­hil­fen ist mög­lich Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und den Arti­kel fin­den Sie hier (Stand 23.03.2020).

Wich­ti­ge hilf­rei­che Tipps und Links für Unter­neh­men der Fahr­rad­wirt­schaft

  • Steu­er­erleich­te­run­gen auf­grund der Aus­wir­kun­gen des Coro­na­vi­rus – Das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Steu­ern hat als ers­tes Bun­des­land ein Antrags­for­mu­lar für „Steu­er­erleich­te­run­gen auf­grund der Aus­wir­kun­gen des Coro­na­vi­rus“ zum Down­load ange­bo­ten. Ähn­li­che oder glei­che For­mu­la­re sind inzwi­schen auf den Inter­net­sei­ten der meis­ten Lan­des­fi­nanz­be­hör­den zu fin­den – hier.
  • VSF-News­por­tal – Wei­te­re auf­be­rei­te­te Infor­ma­tio­nen, hilf­rei­che Links, Ent­schei­dungs­hil­fen und Tipps für einen guten Umgang in der Coro­na-Kri­se fin­den Sie auf der Start­sei­te unse­res Part­ner­ver­bands Ver­bund Ser­vice und Fahr­rad e.V. (VSF) –hier.
  • Steu­er­li­che Maß­nah­men bei wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­kei­ten in Fol­ge der Coro­na-Pan­de­mie – Eine sehr gute Zusam­men­fas­sung gibt es von Hau­fe-Lex­wa­re Ser­vices GmbH & Co. KG – hier.

Der Bun­des­ver­band Zukunft Fahr­rad (BVZF)

Der Bun­des­ver­band Zukunft Fahr­rad (BVZF) ist ein Zusam­men­schluss dyna­mi­scher und inno­va­ti­ver Unter­neh­men aller Berei­che der Fahr­rad­wirt­schaft: Dienst­leis­ter, Her­stel­ler, Start-ups der Digi­ta­li­sie­rung, Händ­ler und Zulie­fe­rer. Der Schwer­punkt liegt im Bereich der Dienst­leis­tun­gen. Als neue und eta­blier­te Unter­neh­men in einem stark wach­sen­den und sich ste­tig ver­än­dern­den Markt haben alle ein gemein­sa­mes Ziel: die nach­hal­ti­ge Mobi­li­täts­wen­de. Mehr Infor­ma­tio­nen unter www.zukunft-fahr­rad.org.

Hier fin­den Sie die Pres­se­mel­dung als PDF-Datei.

Kon­takt: Andrea Rich­ter | presse@bvzf.org | Tel. 0160 95 64 63 64