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Dienstradleasing im öffentlichen Dienst: Möglichkeiten für kommunale Arbeitgeber

Berlin, 23. Juni 2021.

Seit Oktober 2020 können die ca. 1,5 Millionen kommunal Angestellte der VKA ein Dienstrad leasen. Um Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen, hat sich der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) die Rahmenbedingungen genauer angesehen.

Das Dienstradleasing hat sich in den letzten zehn Jahren fest in Deutschland etabliert. Über 10.000 Unternehmen ermöglichen bereits ihren Mitarbeitenden, per Gehaltsumwandlung ein Fahrrad zu finanzieren.
Im Herbst 2020 wurden nun auch die Tarifverträge für kommunal Angestellte so neu verhandelt, dass auch diese ein Dienstrad leasen können.

Doch wie kann das Modell in der Praxis umgesetzt werden? Für kommunale Arbeitgebende des öffentlichen Dienst gibt es noch viele offene Fragen, zu deren Beantwortung sich am 11. Juni 2021 die kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Rad- und Fußverkehr ein Webinar veranstaltet haben.
Wasilis von Rauch, Geschäftsführer des BVZF, stellte hier eine von der verbandsinternen AG Leasing und Versicherungen erarbeiteten Handhabung vor, die die Vereinheitlichung von Ausschreibungen behandelt.

Eine Zusammenfassung über den Sachverhalt ist in der folgenden Präsentation einsehbar:

Das Webinar wurde aufgezeichnet und kann hier angesehen werden:

Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF)

Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) ist ein Zusammenschluss dynamischer und innovativer Unternehmen aller Bereiche der Fahrradwirtschaft: Dienstleister, Hersteller, Start-ups der Digitalisierung, Händler und Zulieferer. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Dienstleistungen. Als neue und etablierte Unternehmen in einem stark wachsenden und sich stetig verändernden Markt haben alle ein gemeinsames Ziel: die nachhaltige Mobilitätswende. Mehr Informationen unter www.zukunft-fahrrad.org.

Kontakt: Andrea Richter | presse@bvzf.org | Tel. 0160 79 58 027


Foto von Chuttersnap