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Fahrradwirtschaft und ADFC fordern von künftiger Bundesregierung: Konsequente Umsetzung der Verkehrswende, zentrale Rolle für das Fahrrad!

Ber­lin, 02. Juni 2021.

Die Ver­bän­de der Fahr­rad­wirt­schaft und der ADFC for­dern für das Fahr­rad eine kon­se­quen­te Umset­zung der Ver­kehrs­wen­de in der nächs­ten Legis­la­tur­pe­ri­ode. Basie­rend auf drei Grund­an­nah­men machen der Bun­des­ver­band Zukunft Fahr­rad (BVZF), der Ver­bund Ser­vice und Fahr­rad (VSF) und der Zwei­rad-Indus­trie-Ver­band (ZIV) — gemein­sam mit dem All­ge­mei­nen Deut­schen Fahr­rad-Club e.V. (ADFC) — auf die Dring­lich­keit einer fahr­rad­freund­li­chen Ver­kehrs- und Kli­ma­wen­de auf­merk­sam:

  • Das Fahr­rad ist ein erschwing­li­ches, zuver­läs­si­ges, sau­be­res, gesund­heits­för­dern­des und stau­ver­mei­den­des Ver­kehrs­mit­tel. Die Fahr­rad­wirt­schaft ist ein dyna­misch wach­sen­des Markt­seg­ment mit ent­spre­chen­der Wert­schöp­fung.

  • Das Fahr­rad hat sich in der Pan­de­mie als ver­läss­li­cher All­tags­be­glei­ter flä­chen­de­ckend bewährt. Der Anstieg der Fahr­rad­nut­zung, der Fahr­rad­ver­käu­fe und die Zunah­me an Arbeits­plät­zen in der Fahr­rad­bran­che bele­gen die posi­ti­ve Dyna­mik und die Ver­än­de­rung im Bewusst­sein der Bevöl­ke­rung. Durch das E‑Fahrrad wird sich die­se posi­ti­ve Ent­wick­lung in den nächs­ten Jah­ren kon­se­quent ver­ste­ti­gen, zumal grö­ße­re Distan­zen im Pend­ler­ver­kehr nicht mehr alter­na­tiv­los sein wer­den.

  • Das Fahr­rad und sei­ne Nutzer*innen brau­chen umso mehr eine siche­re, leis­tungs- und bedarfs­ge­rech­te Infra­struk­tur und eine Poli­tik, die dem Fahr­rad den gerech­ten Stel­len­wert bei­misst. So brau­chen Städ­te und Gemein­den siche­re, lücken­lo­se Net­ze aus Rad­we­gen, bestehend vor allen Din­gen aus “Pro­tec­ted Bike Lanes”, die phy­sisch vom Auto­ver­kehr getrennt sind, sowie gut gestal­te­ten Fahr­rad­stra­ßen und Rad­schnell­we­ge. Denn Ver­kehrs­si­cher­heit ist eine zen­tra­le Ent­schei­dungs­grö­ße für die Nut­zung des Fahr­rads. Das Fahr­rad braucht ver­bind­li­che Ziel­set­zun­gen und kon­kre­te Umset­zungs­maß­nah­men, initi­iert und geför­dert durch den Bund.

1. Ver­kehrs­po­li­ti­sche For­de­run­gen

Wir for­dern kon­kre­te Ziel­set­zun­gen und Maß­nah­men der Bun­des­re­gie­rung, damit sich der Rad­ver­kehrs­an­teil am Modal-Split bis 2025 auf 20% und bis 2030 auf 30% erhöht! Dies ist ein ent­schei­den­der Hebel für die Ver­kehrs­wen­de und zur Errei­chung der Kli­ma­schutz­zie­le im Ver­kehrs­sek­tor. Der Bund ist auf­ge­for­dert, die ent­spre­chen­den recht­li­chen, finan­zi­el­len, per­so­nel­len und orga­ni­sa­to­ri­schen Res­sour­cen und Rah­men­be­din­gun­gen zu schaf­fen. Dafür braucht es einen Akti­ons­plan zur Umset­zung des Natio­na­len Rad­ver­kehrs­plans mit kon­kre­ten Maß­nah­men und mess­ba­ren Zie­len.

  • Ein neu­es Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz
    Leit­ge­dan­ke der Schaf­fung eines siche­ren und feh­ler­ver­zei­hen­den Mobi­li­täts­sys­tems muss die Visi­on Zero sein und damit eine expli­zi­te Abkehr von der bis­her domi­nie­ren­den Stel­lung des flie­ßen­den KFZ-Ver­kehrs und der rei­nen Gefah­ren­ab­wehr. Das der StVO über­ge­ord­ne­te Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz (StVG) muss daher völ­lig neu auf­ge­setzt wer­den. Es ist ein­sei­tig auf die Bedürf­nis­se des Kfz-Ver­kehrs aus­ge­rich­tet und ver­hin­dert lebens­wer­te Städ­te und Ge- mein­den. Im Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz müs­sen u. a. die Visi­on Zero sowie Klima‑, Umwelt­schutz- und Gesund­heits­zie­le ver­an­kert wer­den.
  • Eine Reform der StVO und der Regel­wer­ke
    Gleich­zei­tig müs­sen die StVO und die Ver­wal­tungs­vor­schrift ange­passt wer­den – und bei­spiels­wei­se jeg­li­cher Begrün­dungs­zwang für die Ein­rich­tung von Rad­ver­kehrs­an­la­gen weg­fal­len und Tem­po 30 inner­orts als Regel­ge­schwin­dig­keit ein­ge­führt wer­den. Richt­li­ni­en und Regel­wer­ke, wie die „Emp­feh­lun­gen für Rad­ver­kehrs­an­la­gen“ (ERA), müs­sen eben­falls ange­passt wer­den.
  • Hand­lungs­spiel­räu­me für Kom­mu­nen
    Eine Reform des StVG impli­ziert auch eine Aus­rich­tung an den Erfor­der­nis­sen einer nach­hal­ti­gen Stadt- und Sied­lungs­po­li­tik. In der Fol­ge führt dies zu einer Erwei­te­rung der Hand­lungs­spiel­räu­me für Kom­mu­nen, ins­be­son­de­re bei der Flä­chen­um­ver­tei­lung, der Anord­nung von Fahr­rad­in­fra­struk­tu­ren, den Fahr- und Geschwin­dig­keits­be­gren­zun­gen sowie der Park­raum­be­wirt­schaf­tung.
  • Pla­nungs­si­cher­heit bei der Finan­zie­rung für Kom­mu­nen und Bun­des­län­der
    Der Aus­bau der Rad­ver­kehrs­in­fra­struk­tur ist eine gemein­sa­me Auf­ga­be von Bund, Län­dern und Kom­mu­nen. Die bis­he­ri­ge För­der- und Finan­zie­rungs­sys­te­ma­tik führt nicht zum Ziel, eine gesetz­li­che Regel­fi­nan­zie­rung im Bun­des­haus­halt ist not­wen­dig. Der Bund muss daher ver­bind­lich bis 2030 umfang­rei­che Mit­tel für den Rad­ver­kehr zur Ver­fü­gung stel­len. Zudem erhöht eine lang­fris­tig ori­en­tier­te und inte­gra­le För­der­po­li­tik des Bun­des gegen­über Län­dern und Kom­mu­nen die drin­gend erfor­der­li­che Pla­nungs­si­cher­heit.
  • Ver­kehrs­wen­de auch im länd­li­chen Raum mit­den­ken
    Die Ver­kehrs­wen­de darf nicht am Stadt­rand auf­hö­ren. Bei der struk­tu­rel­len För­de­rung der Fahr­rad­ad­in­fra­struk­tur sind alle Moti­ve des Rad­fah­rens wie All­tags­mo­bi­li­tät, Nah­erho­lung und Tou­ris­mus zu berück­sich­ti­gen. Beim pro­gnos­ti­zier­ten Wachs­tum der Rad­nut­zung sind in natur­na­hen Räu­men siche­re, nach­hal­tig gebau­te Wege mit natür­li­cher Ober­flä­che zu för­dern, die Flä­chen­ver­sie­ge­lung ver­hin­dern und Bio-Diver­si­tät begüns­ti­gen, z. B. durch die Nut­zung von land­wirt­schaft­li­chen Wegen für den Rad­ver­kehr

2. Wirt­schafts­po­li­ti­sche For­de­run­gen

Wir for­dern ein kla­res Bekennt­nis der Bun­des­re­gie­rung zum Fahr­rad, eine Abkehr von der auto-zen­trier­ten För­der- und Wirt­schafts­po­li­tik sowie eine deut­li­che Stär­kung des Fahr­rad­stand­or­tes Deutsch­land! Im Detail bedeu­tet das:

  • Eine För­de­rung der Nut­zung nach­hal­ti­ger Mobi­li­täts­for­men und damit impli­zit eine Bes­ser­stel­lung des Umwelt­ver­bun­des durch eine Umstiegs­prä­mie, die den Umstieg auf umwelt­freund­li­che Ver­kehrs­trä­ger gezielt för­dert.

  • Eine Wirt­schafts­po­li­tik, die dem Wirt­schafts­fak­tor Fahr­rad gebüh­rend Rech­nung trägt (knapp 300.000 Beschäf­tig­te, ste­tig wach­sen­de Wert­schöp­fung).

  • Eine Unter­stüt­zung beim geziel­ten Auf­bau von Pro­duk­ti­ons­ka­pa­zi­tä­ten und siche­ren Lie­fer­ket­ten­struk­tu­ren in Deutschland/EU.

  • Eine flä­chen­de­cken­de Öff­nung des Tarif­ver­tra­ges Öffent­li­cher Dienst Bund für das Dienst­rad­lea­sing, sowie eine Ände­rung des Bun­des­be­sol­dungs­ge­set­zes, um auch Bun­des­be­diens­te­ten die Nut­zung von Dienst­fahr­rä­dern zu ermög­li­chen. Der Bund hat hier­bei eine Vor­bild­funk­ti­on im Sin­ne eines nach­hal­ti­gen Mobi­li­täts­ma­nage­ments.

  • Den Ein­stieg in eine gerech­te E‑Mobilitätsförderung, u.a. durch die Aus­wei­tung und Ver­ste­ti­gung der Bun­des­för­der­pro­gram­me für Schwer­last­rä­der auf Cargobikes für die pri­va­te Nut­zung und den Lea­sing-Bereich. Dabei soll­ten auch Fahr­rad­an­hän­ger als umwelt­freund­li­che Form des Per­so­nen- und Güter­trans­ports in För­der­pro­gram­men berück­sich­tigt wer­den.
  • Den Aus­bau der digi­ta­len Infra­struk­tur als wesent­li­che Rah­men­be­din­gung für einen attrak­ti­ven Wirt­schafts­stand­ort. Die digi­ta­le Ver­net­zung bie­tet auch für den Ver­kehrs­trä­ger Fahr­rad ein gro­ßes Poten­zi­al. Hier­zu gehört auch der Auf­bau der Infra­struk­tur für „Mobi­li­ty as a Ser­vice“ und einer nut­zer­ori­en­tier­ten Kon­nek­ti­vi­tät, ein­schließ­lich Fahr­rad­ver­leih­sys­te­men.

  • Die Erhö­hung der Attrak­ti­vi­tät des Berufs­fel­des „Fahr­rad” durch geziel­te Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gnen und gemein­sa­me Initia­ti­ven. Maß­nah­men gegen Fach­kräf­te­man­gel müs­sen auch dem wach­sen­den Wirt­schafts­seg­ment Fahr­rad Rech­nung tra­gen.

Wasi­lis von Rauch, Bun­des­ver­band Zukunft Fahr­rad (BVZF e.V.)

Uwe Wöll, Ver­bund Ser­vice und Fahr­rad (VSF e.V.)

Burk­hard Stork, Zwei­rad-Indus­trie-Ver­band (ZIV e.V.)

Ralf Pus­lat, All­ge­mei­ner Deut­scher Fahr­rad Club (ADFC e.V.)


Der Bun­des­ver­band Zukunft Fahr­rad (BVZF)

Der Bun­des­ver­band Zukunft Fahr­rad (BVZF) ist ein Zusam­men­schluss dyna­mi­scher und inno­va­ti­ver Unter­neh­men aller Berei­che der Fahr­rad­wirt­schaft: Dienst­leis­ter, Her­stel­ler, Start-ups der Digi­ta­li­sie­rung, Händ­ler und Zulie­fe­rer. Der Schwer­punkt liegt im Bereich der Dienst­leis­tun­gen. Als neue und eta­blier­te Unter­neh­men in einem stark wach­sen­den und sich ste­tig ver­än­dern­den Markt haben alle ein gemein­sa­mes Ziel: die nach­hal­ti­ge Mobi­li­täts­wen­de. Mehr Infor­ma­tio­nen unter www.zukunft-fahr­rad.org.

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Kon­takt: Andrea Rich­ter | presse@bvzf.org | Tel. 0160 79 58 027


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