Kategorien
Allgemein Industrie Politik

Lockdown-Verordnungen für das Fahrradgeschäft: Eine bundesweite Übersicht

16. Febru­ar 2021. (Update)

Bis vor­aus­sicht­lich 14. Febru­ar 2021 soll die Ver­brei­tung des Coro­na-Virus durch beson­de­re Lock­down-Maß­nah­men ein­ge­dämmt wer­den. Ein gro­ßer Teil des Ein­zel­han­dels muss dafür schlie­ßen. Dar­un­ter fällt auch der Fahr­rad­han­del. Fahr­rad-Werk­stät­ten sind größ­ten­teils von der Schlie­ßung aus­ge­schlos­sen, was der Bun­des­ver­band Zukunft Fahr­rad e. V. begrüßt. Hier folgt eine Über­sicht, wie die Ver­ord­nun­gen im Ein­zel­nen in den ver­schie­de­nen Bun­des­län­dern aus­se­hen.

Grund­sätz­lich erlau­ben ab dem 11. Janu­ar 2021 alle Bun­des­län­der den Han­del per Click und Coll­ect.

Baden-Würt­tem­berg: Fahr­rad­werk­stät­ten sind geöff­net und dür­fen Ersatz­tei­le ver­kau­fen. Fahr­rad­lä­den dür­fen online oder ab dem 11. Janu­ar 2021 via Click & Coll­ect ver­kau­fen. Der Misch­be­trieb ist im Han­del erlaubt, solan­ge der Werk­statt­be­trieb über­wiegt.

Bay­ern: Die Öff­nung von Laden­ge­schäf­ten mit Kun­den­ver­kehr sind unter­sagt. Die Lie­fe­rung von Ware sowie Click & Coll­ect sind ab dem 11. Janu­ar 2021 erlaubt.
Aus­ge­nom­men sind (…) Fahr­rad­werk­stät­ten und der Ver­kauf von Ein­zel­tei­len im Rah­men der Repa­ra­tur.

Ber­lin: Aus­ge­nom­men vom Ver­bot sind Fahr­rad- und Kfz-Werk­stät­ten. „Click and Coll­ect“ ist mög­lich, Lie­fe­rung von Ware eben­falls.

Bran­den­burg: Die Schlie­ßungs­an­ord­nung gilt nicht für Werk­stät­ten für Fahr­rä­der, Abhol- und Lie­fer­diens­te.

Bre­men:
Laut dem Gesetz­blatt der Frei­en Han­se­stadt Bre­men: Fol­gen­de Ein­rich­tun­gen des Ein­zel­han­dels sind zur Deckung des täg­li­chen Bedarfs und der Grund­ver­sor­gung beschränkt (…) und nicht für den Publi­kums­ver­kehr geschlos­sen: Fahr­rad­werk­stät­ten. (Abhol- und Lie­fer­diens­te sind auf Lebens­mit­tel ein­ge­schränkt.)
Der Mit­tel­stands­ver­bund schreibt: „Click and Coll­ect“ ist mög­lich, Lie­fe­rung von Ware eben­falls.

Ham­burg: Click and Coll­ect sind erlaubt, Fahr­rad­werk­stät­ten sind geöff­net.

Hes­sen: Das Anbie­ten von Abhol- und Lie­fer­diens­ten ist den für den Publi­kums­ver­kehr geschlos­se­nen Ver­kaufs­stät­ten aus­drück­lich erlaubt. Bestel­lun­gen kön­nen tele­fo­nisch, per Email oder über ein Online-Ange­bot auf­ge­nom­men wer­den. Die Waren kön­nen abge­holt oder gelie­fert wer­den. Für den Publi­kums­ver­kehr öff­nen dür­fen bei­spiels­wei­se: Fahr­rad­werk­stät­ten inkl. Ver­kauf von Ersatz­tei­len.

Meck­len­burg-Vor­pom­mern: Geöff­net blei­ben dür­fen Fahr­rad­werk­stät­ten. Alle geschlos­se­nen Geschäf­te dür­fen Abhol- und Lie­fer­diens­te anbie­ten.

Nie­der­sach­sen: Für den Kun­den­ver­kehr und Besu­che sind alle Ver­kaufs­stel­len des Ein­zel­han­dels geschlos­sen, aus­ge­nom­men sind der Abhol- und Lie­fer­diens­te und Fahr­rad-Werk­stät­ten. Ab 15. Febru­ar sind außer­dem Pro­be­fahr­ten erlaubt.

Nord­rhein-West­fa­len: Der Ver­sand­han­del und die Aus­lie­fe­rung bestell­ter Waren ist zuläs­sig. Die Abho­lung bestell­ter Waren durch Kun­den ist nur zuläs­sig, wenn sie unter Beach­tung von Schutz­maß­nah­men vor Infek­tio­nen kon­takt­frei erfol­gen kann.

Rhein­land-Pfalz: Weder Werk­stät­ten noch Fahr­rad­lä­den wer­den in den Son­der­re­ge­lun­gen genannt, Fahr­rad­werk­stät­ten sind aber geöff­net. Abhol- und Lie­fer­diens­te in den Geschäf­ten sind mög­lich.

Saar­land: Ab dem 11. Janu­ar sind Fahr­rad­lä­den für Click & Coll­ect neben den Fahr­rad­werk­sät­ten wie­der geöff­net.

Sach­sen: Schlie­ßen müs­sen Ein­kaufs­zen­tren, Ein­zel­han­del sowie Laden­ge­schäf­te mit Aus­nah­me zuläs­si­ger Tele­fon- und Online-Ange­bo­te aus­schließ­lich zum Ver­sand oder zur Lie­fe­rung. Erlaubt ist unter ande­rem die Öff­nung von: Abhol- und Lie­fer­diens­ten, (…), Kfz- und Fahr­rad­werk­stät­ten sowie ein­schlä­gi­ge Ersatz­teil­ver­kaufs­stel­len.

Sach­sen-Anhalt: Fahr­rad­lä­den, ‑ersatz­teil­han­del und ‑werk­stät­ten sind wei­ter­hin in Betrieb.

Schles­wig-Hol­stein: Click and Coll­ect ist erlaubt, Fahr­rad­werk­stät­ten sind geöff­net.

Thü­rin­gen: Von der Schlie­ßung nach Satz 1 aus­ge­nom­men sind (…) Fahr­rad­ver­kaufs­lä­den.


Der Bun­des­ver­band Zukunft Fahr­rad (BVZF)

Der Bun­des­ver­band Zukunft Fahr­rad (BVZF) ist ein Zusam­men­schluss dyna­mi­scher und inno­va­ti­ver Unter­neh­men aller Berei­che der Fahr­rad­wirt­schaft: Dienst­leis­ter, Her­stel­ler, Start-ups der Digi­ta­li­sie­rung, Händ­ler und Zulie­fe­rer. Der Schwer­punkt liegt im Bereich der Dienst­leis­tun­gen. Als neue und eta­blier­te Unter­neh­men in einem stark wach­sen­den und sich ste­tig ver­än­dern­den Markt haben alle ein gemein­sa­mes Ziel: die nach­hal­ti­ge Mobi­li­täts­wen­de. Mehr Infor­ma­tio­nen unter www.zukunft-fahr­rad.org.

Hier fin­den Sie die Mel­dung als PDF-Datei.

Kon­takt: Andrea Rich­ter | presse@bvzf.org | Tel. 0160 79 58 027


Foto von Ben­nett Tobi­as