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Lockdown-Verordnungen für das Fahrradgeschäft: Eine bundesweite Übersicht

16. Februar 2021. (Update)

Bis voraussichtlich 14. Februar 2021 soll die Verbreitung des Corona-Virus durch besondere Lockdown-Maßnahmen eingedämmt werden. Ein großer Teil des Einzelhandels muss dafür schließen. Darunter fällt auch der Fahrradhandel. Fahrrad-Werkstätten sind größtenteils von der Schließung ausgeschlossen, was der Bundesverband Zukunft Fahrrad e. V. begrüßt. Hier folgt eine Übersicht, wie die Verordnungen im Einzelnen in den verschiedenen Bundesländern aussehen.

Grundsätzlich erlauben ab dem 11. Januar 2021 alle Bundesländer den Handel per Click und Collect.

Baden-Württemberg: Fahrradwerkstätten sind geöffnet und dürfen Ersatzteile verkaufen. Fahrradläden dürfen online oder ab dem 11. Januar 2021 via Click & Collect verkaufen. Der Mischbetrieb ist im Handel erlaubt, solange der Werkstattbetrieb überwiegt.

Bayern: Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr sind untersagt. Die Lieferung von Ware sowie Click & Collect sind ab dem 11. Januar 2021 erlaubt.
Ausgenommen sind (…) Fahrradwerkstätten und der Verkauf von Einzelteilen im Rahmen der Reparatur.

Berlin: Ausgenommen vom Verbot sind Fahrrad- und Kfz-Werkstätten. „Click and Collect“ ist möglich, Lieferung von Ware ebenfalls.

Brandenburg: Die Schließungsanordnung gilt nicht für Werkstätten für Fahrräder, Abhol- und Lieferdienste.

Bremen:
Laut dem Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen: Folgende Einrichtungen des Einzelhandels sind zur Deckung des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung beschränkt (…) und nicht für den Publikumsverkehr geschlossen: Fahrradwerkstätten. (Abhol- und Lieferdienste sind auf Lebensmittel eingeschränkt.)
Der Mittelstandsverbund schreibt: „Click and Collect“ ist möglich, Lieferung von Ware ebenfalls.

Hamburg: Click and Collect sind erlaubt, Fahrradwerkstätten sind geöffnet.

Hessen: Das Anbieten von Abhol- und Lieferdiensten ist den für den Publikumsverkehr geschlossenen Verkaufsstätten ausdrücklich erlaubt. Bestellungen können telefonisch, per Email oder über ein Online-Angebot aufgenommen werden. Die Waren können abgeholt oder geliefert werden. Für den Publikumsverkehr öffnen dürfen beispielsweise: Fahrradwerkstätten inkl. Verkauf von Ersatzteilen.

Mecklenburg-Vorpommern: Geöffnet bleiben dürfen Fahrradwerkstätten. Alle geschlossenen Geschäfte dürfen Abhol- und Lieferdienste anbieten.

Niedersachsen: Für den Kundenverkehr und Besuche sind alle Verkaufsstellen des Einzelhandels geschlossen, ausgenommen sind der Abhol- und Lieferdienste und Fahrrad-Werkstätten. Ab 15. Februar sind außerdem Probefahrten erlaubt.

Nordrhein-Westfalen: Der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren ist zulässig. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist nur zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.

Rheinland-Pfalz: Weder Werkstätten noch Fahrradläden werden in den Sonderregelungen genannt, Fahrradwerkstätten sind aber geöffnet. Abhol- und Lieferdienste in den Geschäften sind möglich.

Saarland: Ab dem 11. Januar sind Fahrradläden für Click & Collect neben den Fahrradwerksätten wieder geöffnet.

Sachsen: Schließen müssen Einkaufszentren, Einzelhandel sowie Ladengeschäfte mit Ausnahme zulässiger Telefon- und Online-Angebote ausschließlich zum Versand oder zur Lieferung. Erlaubt ist unter anderem die Öffnung von: Abhol- und Lieferdiensten, (…), Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen.

Sachsen-Anhalt: Fahrradläden, ‑ersatzteilhandel und ‑werkstätten sind weiterhin in Betrieb.

Schleswig-Holstein: Click and Collect ist erlaubt, Fahrradwerkstätten sind geöffnet.

Thüringen: Von der Schließung nach Satz 1 ausgenommen sind (…) Fahrradverkaufsläden.


Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF)

Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) ist ein Zusammenschluss dynamischer und innovativer Unternehmen aller Bereiche der Fahrradwirtschaft: Dienstleister, Hersteller, Start-ups der Digitalisierung, Händler und Zulieferer. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Dienstleistungen. Als neue und etablierte Unternehmen in einem stark wachsenden und sich stetig verändernden Markt haben alle ein gemeinsames Ziel: die nachhaltige Mobilitätswende. Mehr Informationen unter www.zukunft-fahrrad.org.

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Kontakt: Andrea Richter | presse@bvzf.org | Tel. 0160 79 58 027


Foto von Bennett Tobias