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Meilenstein für aktive Mobilität im öffentlichen Dienst: Zukunft Fahrrad begrüßt Aufnahme von Dienstradleasing in Tarifvertrag der Länder

Ber­lin, 11. Dezem­ber 2023

Die Tarif­be­schäf­tig­ten der Bun­des­län­der kön­nen in Zukunft ein Dienst­rad lea­sen, denn der neue Tarif­ver­trag lässt eine Gehalts­um­wand­lung für Fahr­rä­der und E‑Bikes zu. Am Wochen­en­de gin­gen nach der drit­ten Tarif­run­de die Tarif­ver­hand­lun­gen zwi­schen der Tarif­ge­mein­schaft deut­scher Län­der (TdL) mit ver.di und dem Beam­ten­bund dbb erfolg­reich zu Ende.

Zur Eini­gung kom­men­tiert Wasi­lis von Rauch, Geschäfts­füh­rer von Zukunft Fahr­rad: „Die Eini­gung pro Dienst­fahr­rad ist ein wich­ti­ger Schritt zur Umge­stal­tung der betrieb­li­chen Mobi­li­tät hin zu nach­hal­ti­ge­ren Ver­kehrs­mit­teln. Die Hälf­te aller Berufs­pen­deln­den hat einen Arbeits­weg unter 10 km, die­se Stre­cken sind für die meis­ten Men­schen pro­blem­los mit einem guten Fahr­rad oder E‑Bike zurück­leg­bar. Mehr noch, mit einem Dienst­rad sind die meis­ten schnel­ler vor Ort und – wo die Rad­we­ge stim­men – auch noch mit jeder Men­ge Spaß bei der Sache.“ Jetzt feh­le nur noch ein nen­nens­wer­ter Zuschuss sei­tens der Arbeit­ge­ben­den in der nächs­ten Tarif­run­de.

Schon seit dem Jahr 2020 dür­fen knapp 1,5 Mil­lio­nen kom­mu­nal Ange­stell­te Dienst­rä­der lea­sen, das Pro­gramm wur­de seit­dem bereits in hun­der­ten Kom­mu­nen umge­setzt. Auch für die meis­ten Landesbeamt:innen stand das Ange­bot offen, Lan­des­an­ge­stell­te hin­ge­gen blie­ben auf­grund der Restrik­tio­nen in den Tarif­ver­trä­gen des öffent­li­chen Diens­tes bis­lang außen vor. Die­se Hür­de ist seit der Eini­gung am Wochen­en­de nun genom­men. Bereits ab Janu­ar 2024 soll die Rege­lung in Kraft tre­ten.

Über 20 Pro­zent der kli­ma­re­le­van­ten Emis­sio­nen des Per­so­nen­ver­kehrs ent­fal­len auf das Berufs­pen­deln. Die­se Emis­sio­nen gehen fast voll­stän­dig auf den Berufs­ver­kehr mit Pkws zurück. Wasi­lis von Rauch: „Der ver­ein­fach­te und güns­ti­ge Zugang zu Fahr­rä­dern über das Dienst­rad­lea­sing-Ange­bot ist eine sinn­vol­le und effek­ti­ve Maß­nah­me für mehr Kli­ma­schutz und eine bes­se­re Gesund­heit der Beleg­schaft. Die Eini­gung im Tarif­ver­trag ist somit ein ech­ter Zuge­winn für Beschäf­tig­te und Arbeit­ge­ben­de, aber auch die Gesell­schaft als Gan­zes.

Die Eini­gung im Wort­laut hier nach­zu­le­sen.


Kon­takt:
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