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Bundesregierung gibt eigene Ziele im Verkehr auf

Drin­gen­der Appell zum Bun­des­haus­halt: För­der­mit­tel für den Rad­ver­kehr und Fahr­rad­in­fra­struk­tur an Bahn­hö­fen erhal­ten

Ber­lin, 17. Janu­ar 2024

Zukunft Fahr­rad ruft gemein­sam mit wei­te­ren Fahr­rad- und Schie­nen­ver­bän­den den Deut­schen Bun­des­tag drin­gend dazu auf, im neu­en Haus­halt die für die inter­mo­da­le Ver­knüp­fung von Fahr­rad und öffent­li­chem Per­so­nen­ver­kehr essen­ti­el­len För­der­pro­gram­me in vol­lem Umfang zu erhal­ten.

Drastische Kürzungen im Bundeshaushalt

Laut Berei­ni­gungs­vor­la­ge des BMF zum Haus­halt 2024 plant die Bun­des­re­gie­rung, das erst 2023 beschlos­se­ne För­der­pro­gramm „Fahr­rad­park­häu­ser an Bahn­hö­fen“ ersatz­los ein­zu­stel­len. Hier geht es um über 110 Mil­lio­nen Euro bis 2026. Eben­so soll das Son­der­pro­gramm „Stadt und Land“ die­ses Jahr um 44,6 Mio. Euro redu­ziert wer­den. Wei­te­re Kür­zun­gen sieht die Bun­des­re­gie­rung bei Finanz­hil­fen zur Unter­stüt­zung des Rad­ver­kehrs in Län­dern und Kom­mu­nen und der Umset­zung des Natio­na­len Rad­ver­kehrs­plans vor.

Abkehr vom Koalitionsvertrag und zukunftsfähiger Mobilität

Folgt der Bun­des­tag der Regie­rungs­vor­la­ge, ver­ab­schie­det sich die Bun­des­re­gie­rung ohne viel Feder­le­sen vom Koali­ti­ons­ver­trag. Das wäre ein fata­les Signal für den Ver­kehrs­sek­tor und mit der Fahr­rad­bran­che für einen Wirt­schafts­zweig, der Deutsch­land eigent­lich fit für die Zukunft machen kann.

„Es ist eine Fra­ge der poli­ti­schen Ver­läss­lich­keit, neu auf­ge­leg­te und breit kom­mu­ni­zier­te För­der­pro­gram­me nicht plötz­lich sang- und klang­los ein­zu­stel­len“, betont Alex­an­der Rosen­thal, Lei­ter Poli­tik von Zukunft Fahr­rad. „Das Vor­ge­hen der Bun­des­re­gie­rung unter­gräbt nicht nur das Ver­trau­en in poli­ti­sche Zusa­gen, son­dern gefähr­det auch aktiv das Errei­chen der ambi­tio­nier­ten Zie­le für eine zukunfts­fä­hi­ge Mobi­li­tät.“

Anerkannter Handlungsbedarf in Verkehrs- und Klimapolitik

Der Hand­lungs­be­darf ist aus ver­kehrs­po­li­ti­schen wie kli­ma­po­li­ti­schen Grün­den groß. Die Bun­des­re­gie­rung hat sich im Koali­ti­ons­ver­trag das Ziel gesetzt, bis 2030 die Ver­kehrs­leis­tung im schie­nen­ge­bun­de­nen Per­so­nen­ver­kehr und die zurück­ge­leg­ten Kilo­me­ter per Rad zu ver­dop­peln. Nur mit einer gelun­ge­nen inter­mo­da­len Ver­knüp­fung bei­der Ver­kehrs­mit­tel sind die­se Zie­le zu errei­chen. Die Kom­bi­na­ti­on ist ins­be­son­de­re für Vor­städ­te und den länd­li­chen Raum ein wich­ti­ges Ange­bot für den Umstieg im Berufs‑, All­tags- und Frei­zeit­ver­kehr. Der Aus­bau von Fahr­rad­park­häu­sern und Fahr­rad­ab­stell­an­la­gen an Bahn­hö­fen ist dafür der zen­tra­le Hebel.

“Die geplan­te Strei­chung und Kür­zung essen­ti­el­ler För­der­pro­gram­me für Fahr­rad­in­fra­struk­tur ist nicht nur ein Rück­schritt für die inter­mo­da­le Ver­net­zung, son­dern auch ein kla­rer Wider­spruch zum von der Bun­des­po­li­tik aner­kann­ten und kom­mu­ni­zier­ten Hand­lungs­be­darf. Es muss vor­aus­schau­end inves­tiert wer­den, um die Ver­kehrs­wen­de zu gestal­ten”, so Alex­an­der Rosen­thal.


Kon­takt:
Marei­ke Schod­der, Lei­tung Pres­se- und Öffent­lich­keits­ar­beit, Pres­se­spre­che­rin
presse@zukunft-fahrrad.org | Tel. +49 160 795 80 27


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